Hallo miteinander,
ein benachbarter Reitverein hat verschiedene Reitlehrer, die die dortige Reitanlage nutzen und mit Reitstunden belegen. Das sind bisher 4-5 englische Reitlehrer und eine Reitlehrerin, die in der klassischen Reitweise unterrichtet. Nun hat eine junge Dame Westerntrainerschein, Reitlehrerhaftpflicht und RV-Mitglied(bisherige Anforderungen), angefragt, ob sie einmal wöchentlich Reitunterricht an auswärtige Westernreiter geben darf.
In der Betriebsordnung ist derartiges nicht geregelt und die bisherigen Reitlehrer „sperren“ ca. 20-25 h die Reitanlage, wobei nach Rückfrage mitgeritten werden darf. Beim Westernreitunterricht dürfte auch die Halle mitgenutzt werden.
Darf ein Reitverein verwehren?
ein benachbarter Reitverein hat verschiedene Reitlehrer, die die dortige Reitanlage nutzen und mit Reitstunden belegen. Das sind bisher 4-5 englische Reitlehrer und eine Reitlehrerin, die in der klassischen Reitweise unterrichtet. Nun hat eine junge Dame Westerntrainerschein, Reitlehrerhaftpflicht und RV-Mitglied(bisherige Anforderungen), angefragt, ob sie einmal wöchentlich Reitunterricht an auswärtige Westernreiter geben darf.
In der Betriebsordnung ist derartiges nicht geregelt und die bisherigen Reitlehrer „sperren“ ca. 20-25 h die Reitanlage, wobei nach Rückfrage mitgeritten werden darf. Beim Westernreitunterricht dürfte auch die Halle mitgenutzt werden.
Darf ein Reitverein verwehren?
Quelle: pferd.de
