Hey, vielleicht hat einer von euch die passende Lösung oder kennt sich damit aus,
leider kam es beim Pferdekauf bei mir zu einem Problem…
Wir haben eine große AKU durchgeführt und ich war der Auftraggeber. Das Pferd lahmte vorne links. Daraufhin röntgten wir das linke Vorderbein (wäre ein Befund rausgekommen, hätte die Verkäuferin die Bilder gezahlt) es kam zu keinem Befund. Also entschloss ich mich die anderen Beine direkt mit zu röntgen, weil ich mir dann schon sicher war, dass er sich sicher nur vertreten hat. Er hat nämlich bei keinem Probereiten ( insgesamt 3 mal) gelahmt. Aber wegen des Lahmens ist er durch die AKU gefallen. Der Tierarzt kam in 2 Wochen nochmal um ihn sich in der Bewegung anzusehen. Dort lahmte er ebenfalls nicht mehr und es kam zur Kaufempfehlung des Tierarztes. Allerdings sollten wir im Vertrag festhalten, dass es einen verlängerten Zeitraum für Mängelansprüche auf das linke Vorderbein gibt. Ich unterschrieb den Vertrag mit der zugefügten Klausel in Anwesenheit mit der Bereiterin (Verkaufte das Pferd im Auftrag) und wir schickten den Vertrag zur Besitzerin. Doch diese wollte den Vertrag mit dieser Klausel nicht unterschreiben und zog den Verkauf des Pferdes komplett zurück.
Nun möchte Sie die AKU nicht bezahlen, da sie nicht der Auftraggeber ist. Aber ich war ja gewollt dieses Pferd zu kaufen… Wie sieht es da rechtlich aus? Wer muss die Aku bezahlen
leider kam es beim Pferdekauf bei mir zu einem Problem…
Wir haben eine große AKU durchgeführt und ich war der Auftraggeber. Das Pferd lahmte vorne links. Daraufhin röntgten wir das linke Vorderbein (wäre ein Befund rausgekommen, hätte die Verkäuferin die Bilder gezahlt) es kam zu keinem Befund. Also entschloss ich mich die anderen Beine direkt mit zu röntgen, weil ich mir dann schon sicher war, dass er sich sicher nur vertreten hat. Er hat nämlich bei keinem Probereiten ( insgesamt 3 mal) gelahmt. Aber wegen des Lahmens ist er durch die AKU gefallen. Der Tierarzt kam in 2 Wochen nochmal um ihn sich in der Bewegung anzusehen. Dort lahmte er ebenfalls nicht mehr und es kam zur Kaufempfehlung des Tierarztes. Allerdings sollten wir im Vertrag festhalten, dass es einen verlängerten Zeitraum für Mängelansprüche auf das linke Vorderbein gibt. Ich unterschrieb den Vertrag mit der zugefügten Klausel in Anwesenheit mit der Bereiterin (Verkaufte das Pferd im Auftrag) und wir schickten den Vertrag zur Besitzerin. Doch diese wollte den Vertrag mit dieser Klausel nicht unterschreiben und zog den Verkauf des Pferdes komplett zurück.
Nun möchte Sie die AKU nicht bezahlen, da sie nicht der Auftraggeber ist. Aber ich war ja gewollt dieses Pferd zu kaufen… Wie sieht es da rechtlich aus? Wer muss die Aku bezahlen
Ich würde mich sehr über Antworten freuen 🙂
Quelle: pferd.de
