Vierbeiner sind gelegentlich unberechenbar. Eine private Haftpflichtversicherung gewährt den Schutz und kann nur die Schäden, die durch bestimmte Kleintiere verursacht wurden, abdecken. Deshalb ist eine Pferdehaftpflichtversicherung für die Halter von Pferden eine günstige Möglichkeit sich gegen die Schadenersatzansprüche Dritter zu schützen.
Die Pferdehalter haften im vollen Umfang für die durch das eigene Tier verursachten Schäden. Sie müssen auch die Schadenersatzansprüche des Geschädigten im vollen Umfang befriedigen, wenn Sie nicht unmittelbar am Schadensereignis beteiligt waren.
Ein Pferd kann schnell einen kostspieligen Schaden an Koppeln, Boxen und Anhängern verursachen. Die günstige und leistungsstarke Pferdehaftpflichtversicherung der DFV übernimmt für Sie alle erdenklichen Kosten nach einem Haftpflichtschaden. Inbegriffen sind auch das Fremdreiter-Risiko und feste Reitbeteiligungen. Genießen Sie die unbeschwerte Freizeit mit Ihrem Pferd und vertrauen Sie dem zuverlässigen und umfassenden Schutz Ihrer DFV Pferdehaftpflichtversicherung!
Mit der Pferdehaftpflichtversicherung haben Sie vollen Schutz zu jeder Zeit! Bei allen Schäden, die Ihr Pferd verursacht steht Ihnen die Pferdhaftpflichtversicherung mit exzellenten Leistungen zur Seite!
Leistungsumfang der DFV-Pferdehaftpflichtversicherung
Pferdehaftpflichtversicherung | Leistungsumfang |
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Deckungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden je Schadenereignis | 12 Mio. €, höchstens 2-fach pro Jahr und Tierhalter |
Deckungssumme für Vermögensschäden je Schadenereignis | 300.000 €, höchstens 2-fach pro Jahr und Tierhalter |
Gastreiter- und Fremdreiter-Risiko | Mitversichert |
Feste Reitbeteiligungen | Auch mit Kostenbeteiligung, sofern die Reitbeteiligung auf mindestens einen Monat Dauer angelegt ist |
Flurschäden | Mitversichert |
Deckschäden | Sowohl gewollter als auch ungewollter Deckakt |
Kutsch- und Schlittenfahrten | Zu privaten Zwecken mitversichert (keine Haftpflichtansprüche aus dem Besitz von Kutschen und Schlitten) |
Teilnahme an Reitturnieren und anderen Veranstaltungen, z. B. Leistungsschauen, Festumzüge | Mitversichert, nicht jedoch Pferderennen des Galopp- und Trabrennsports. Mitversichert ist auch die Teilnahme an rassespezifischen Rennen (z. B. „Passrennen“ bei Islandpferden, „Viertelmeile“ bei Quarter Horses) und die Vorbereitungen hierzu. |
Schäden an fremden Transportanhängern | Auch soweit die Schäden an den Anhängern im Zusammenhang mit dem Transport von Pferden des Tierhalters entstanden sind. Deckungssumme je Schadenereignis: 20.000 €, höchstens 1-fach pro Jahr und Tierhalter, Selbstbeteiligung: 150 € je Schadenereignis. |
Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Gebäuden/Gebäudebestandteilen, Pferdeboxen und Einfriedungen von Weiden/Koppeln | Bis zur Höhe der Deckungssumme bei einer Selbstbeteiligung von 150 € je Schadenereignis |
Fohlen | Gelten 3 Jahre ab Geburt beitragsfrei mit der Stute versichert, sofern die Stute bei Geburt des Fohlens im Rahmen dieser Versicherung versichert ist. |
Auslandsaufenthalte | Vorübergehend bis zu 3 Jahren (außer USA und Kanada) |