Ein neuer Beschluss der FEI soll künftig die Verwendung schaumbildender Produkte verbieten – und das als „dringende Regelränderung aus Gründen des Pferdewohls“. Wir gehen dem Schaum vorm Maul auf den Grund.
Quelle: cavallo.de
Ein neuer Beschluss der FEI soll künftig die Verwendung schaumbildender Produkte verbieten – und das als „dringende Regelränderung aus Gründen des Pferdewohls“. Wir gehen dem Schaum vorm Maul auf den Grund.
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Kein Mehrwertsteuerausweis, da Kleinunternehmer nach §19 (1) UStG.