Warendorf (fn-press). Gemeinnützige Vereine mit Pensionspferdehaltung müssen den vollen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent auf alle Dienstleistungen zahlen, die im Zusammenhang mit der Pensionspferdehaltung erbracht werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit seinem Urteil vom 10.08.2016 (VR 14/15) entschieden.
Damit widersprach das BFH der Auffassung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), wonach laut Art. 13 Teil A Abs. 2 Buchstabe b der…
