Die Entscheidung des Berufungsgerichts zu brisanten Undercover-Aufnahmen aus Andreas Helgstrands Ställen steht fest: TV 2 darf die Sendung wie geplant am 22. November ausstrahlen.
Quelle: cavallo.de
Die Entscheidung des Berufungsgerichts zu brisanten Undercover-Aufnahmen aus Andreas Helgstrands Ställen steht fest: TV 2 darf die Sendung wie geplant am 22. November ausstrahlen.
Quelle: cavallo.de
Kein Mehrwertsteuerausweis, da Kleinunternehmer nach §19 (1) UStG.