Hallo zusammen,
ich überlege meine Stute zu verkaufen (in einem anderen Thread wurde schon diskutiert, ob das überhaupt Sinn macht) :rolleyes:
Eine Interessentin war schon da, die sie auch schon kennt. Problem ist eben, dass die Stute beißt und tritt.
Ich habe ihr klipp und klar gesagt, zu was die Stute im Stande ist und alle Mängel die mir bekannt sind, genannt, sowie alle Krankheiten, die sie bei mir hatte und alle Untersuchungen die ich hab machen lassen und auch, dass schon ein Biss in die Notaufnahme geführt hat.
Am Tag der Besichtigung war sie natürlich lammfromm und hat Nichtsdergleichen gezeigt.
Verkauft wird sie als Beisteller, da Knorpelschaden
Nun zu meinen Fragen:
– ich schließe jegliche Garantie und Mängelhaftung im Vertrag aus. Alle Mängel stehen im KV. Allerdings muss man ja den Passus „Von diesem Ausschluss nicht erfasst ist die Haftung, die für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit besteht, die aus einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruht.“
Dieser Passus macht mir etwas Bauchschmerzen, da die Unarten meiner Stute ja genau auf Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit abzielen. Aber wenn alles im KV aufgeführt ist, bin ich damit aus dem Schneider? Auch wenn die Stute bei einem neuen Besitzer jemanden beißt?
– Kann ich als Privatperson eine Verjährung frei auswählen oder sogar komplett weglassen? Gewerblich ist es ja 2 Jahre und es kann bei gebrauchten Pferden auf 1 Jahr verkürzt werden. Aber könnte ich als privat Person sagen, dass sämtliche Mängelansprüche nach 14 Tagen nach Übergabe verjähren? Oder muss das 3 Monate sein oder 8 Wochen? Hab da schon unterschiedliches gesehen.
-Ich habe die Käuferin auch darüber in Kenntnis gesetzt, dass keine Gastro gemacht wurde und auch bisher nicht auf einen Tumor/Zysten geschallt wurde (nur TU).
Wenn sich bei der Käuferin nun rausstellt, dass sie einen Tumor oder Zysten hat oder Magengeschwüre, waren die ja auch bei mir schon da. Ist das dann ein Sachmangel? Oder habe ich damit, dass ich schon erwähnt habe, dass das nicht untersucht wurde, die Käuferin über den evtl. Mangel in Kenntnis gesetzt?
Vielen Dank für eure Hilfe!