Der Arbeitskreis „Kennzeichnung APO 2020“ hat dafür gestimmt, diesen Schritt im Rahmen eines Pilotprojektes zu wagen.
Der Arbeitskreis „Kennzeichnung APO 2020“ hat dafür gestimmt, diesen Schritt im Rahmen eines Pilotprojektes zu wagen.
Kein Mehrwertsteuerausweis, da Kleinunternehmer nach §19 (1) UStG.
